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BR-DE-15 meldet eine fehlende Käuferreferenz.

BR-DE-15 ist eine Regel aus dem Regelwerk von XRechnung 3.0.2, das die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgibt. XRechnung verlangt in jeder Rechnung eine Käuferreferenz (BT-10, „Buyer reference“). Tragen Sie die Käuferreferenz ein, die Ihr Kunde Ihnen genannt hat. Bei Behörden des Bundes ist das die Leitweg-ID, die der Auftraggeber bei der Bestellung mitteilt.

Jannis Dietrich Stand: Informatikstudent an der Uni Ulm, baut gerade Yando auf

Code
BR-DE-15
Regelwerk
XRechnung 3.0.2, Regelwerk der KoSIT in Version 2.6.0
Stufe im Prüfbericht
Fehler
Feld
Käuferreferenz (BT-10)
Schreibweise der XML-Datei
UBL oder CII
Umsatzsteuer
eigener Satz zu diesem Code mit Quelle, im Abschnitt „Was das für die Umsatzsteuer heißt“

Was BR-DE-15 verlangt.

So steht die Meldung im Prüfbericht. Den Wortlaut gibt die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) im Regelwerk von XRechnung vor.

BR-DE-15 Stufe im Prüfbericht: Fehler
[BR-DE-15] Das Element "Buyer reference" (BT-10) muss übermittelt werden.

Quelle: Regelwerk von XRechnung (KoSIT), Version 2.6.0, für UBL, abgerufen am 23.10.2026

XRechnung verlangt in jeder Rechnung eine Käuferreferenz (BT-10, „Buyer reference“). Die Regel meldet einen Fehler, wenn diese Angabe fehlt oder nur Leerzeichen enthält. In der Norm EN 16931 ist die Käuferreferenz freiwillig; zur Pflicht macht sie erst diese Regel von XRechnung.

Die Angabe fehlt, wenn der Kunde keine Referenz genannt hat oder wenn sie in seinen Kundendaten im Rechnungsprogramm nicht eingetragen ist.

BR-DE-15 beheben.

Tragen Sie die Käuferreferenz ein, die Ihr Kunde Ihnen genannt hat. Bei Behörden des Bundes ist das die Leitweg-ID, die der Auftraggeber bei der Bestellung mitteilt. Liegt Ihnen keine Referenz vor, fragen Sie Ihren Kunden danach.

Lexware Office

In Lexware Office steht die Leitweg-ID beim Kunden: Kontakte, Kontakt bearbeiten, Bereich „E-Rechnung“, Feld „Leitweg ID“. Prüfen Sie zuerst, ob Lexware Office die Rechnung als XRechnung erstellt hat. Nach dem Eintragen öffnen Sie die Rechnung zum Bearbeiten, speichern sie und laden die XRechnung als XML-Datei neu herunter.

Quelle: Hilfe von Lexware Office, abgerufen am 23.10.2026

sevdesk

Die Käuferreferenz heißt in sevdesk „Kundenreferenz / Leitweg-ID“. Sie finden das Feld im unteren Bereich der Rechnung unter „Weitere Optionen“. Soll die Leitweg-ID auf jeder Rechnung an diesen Kunden stehen, schalten Sie im Kontakt „E-Rechnung Standard“ ein und tragen sie dort ein. Lassen Sie das Feld leer, setzt sevdesk laut Hilfe eine 0 als Kundenreferenz.

Quelle: Hilfe von sevdesk, abgerufen am 23.10.2026

DATEV

In DATEV Auftragswesen next tragen Sie die Käuferreferenz in den Kundendaten ins Feld „Kundenreferenz“ ein, etwa die Leitweg-ID einer Behörde. Das Programm nutzt das Feld, wenn beim Kunden unter „Allgemeine Rechnungsdaten“ das Rechnungsformat E-Rechnung gewählt ist. Das Feld bestimmt auch den Versandweg. Ohne Eintrag geht die Rechnung per E-Mail im Format ZUGFeRD. Mit einer TRAFFIQX-ID (vorn „TX:“) oder einer Leitweg-ID geht sie über ein Portal, wenn der Empfänger dort registriert ist. Liegt die Rechnung noch als Entwurf vor, wählen Sie den Kunden darin erneut aus. Damit übernimmt der Entwurf die geänderten Kundendaten. In DATEV E-Rechnungsschreibung heißt das Feld „Leitweg-ID/ Kundenreferenz“ (Dok.-Nr. 1028945).

Quelle: DATEV-Hilfe, Dok.-Nr. 1019619, abgerufen am 23.10.2026

Produktnamen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber. Wir sind kein Partner dieser Hersteller.

Beispiel aus einer Testrechnung.

Den maschinenlesbaren Teil einer E-Rechnung, die XML-Datei, gibt es in zwei Schreibweisen: UBL und CII. Eine UBL-Datei beginnt mit Invoice oder CreditNote, eine CII-Datei mit CrossIndustryInvoice. Auch ZUGFeRD steckt eine CII-Datei in die PDF.

Unsere Testrechnung ist eine Abwandlung der Rechnung 01.01a aus der Testsuite der KoSIT für XRechnung (Lizenz Apache-2.0, Stand 2026-08-31). Gegenüber der Vorlage fehlt nur die Zeile mit der Käuferreferenz.

Mit FehlerUBL
<cbc:DocumentCurrencyCode>EUR</cbc:DocumentCurrencyCode>
<cac:AccountingSupplierParty>
Behoben, wie in der VorlageUBL
<cbc:DocumentCurrencyCode>EUR</cbc:DocumentCurrencyCode>
<cbc:BuyerReference>04011000-12345-03</cbc:BuyerReference>
<cac:AccountingSupplierParty>
Mit FehlerCII
<ram:ApplicableHeaderTradeAgreement>
    <ram:SellerTradeParty>
Behoben, wie in der VorlageCII
<ram:ApplicableHeaderTradeAgreement>
    <ram:BuyerReference>04011000-12345-03</ram:BuyerReference>
    <ram:SellerTradeParty>

In UBL heißt der Eintrag cbc:BuyerReference und steht weit oben, direkt nach der Währung. In CII heißt er ram:BuyerReference und steht vor den Angaben zum Verkäufer. Für beide Dateien mit Fehler meldete der Prüfer am 23.10.2026 BR-DE-15. Dazu kam der Hinweis BR-DE-TMP-32, den schon die Rechnung der KoSIT trägt.

Was das für die Umsatzsteuer heißt.

Diese Regeln gehören zum Regelwerk von XRechnung und gehen über die Norm EN 16931 hinaus. Umsatzsteuerlich ist jedes Format zulässig, das dieser Norm entspricht (Abschnitt 14.1 Abs. 11 UStAE). Welches davon gilt, vereinbaren Sie mit Ihrem Kunden oder Lieferanten (Abs. 12). Ein Inhaltsfehler im Sinne des Bundesfinanzministeriums (BMF) kommt nur in Frage, wenn ein Regelfehler eine umsatzsteuerliche Pflichtangabe betrifft (BMF-Schreiben vom 15.10.2026, Rn. 22). Ob das auf Ihre Rechnung zutrifft, beurteilt Ihr Steuerbüro. Für Rechnungen an Behörden und andere öffentliche Auftraggeber gelten neben dem Umsatzsteuergesetz weitere Vorschriften, etwa die E-Rechnungsverordnung des Bundes (Rn. 24 und 25).

Quellen: BMF-Schreiben vom 15.10.2025, BMF-Schreiben vom 15.10.2026, abgerufen am 23.10.2026

Das Bundesfinanzministerium nennt eine fehlende Käuferreferenz (BT-10) als Beispiel für einen Regelverstoß, der für die Umsatzsteuer unbeachtlich ist. Ob Ihr Kunde die Angabe trotzdem braucht, steht in Ihrer Vereinbarung mit ihm. Rechnungen an Behörden des Bundes brauchen in diesem Feld die Leitweg-ID (§ 5 E-Rechnungsverordnung des Bundes; BMF-Schreiben vom 15.10.2026, Rn. 24 und 25).

Quellen: BMF-Schreiben vom 15.10.2025, e-rechnung-bund.de, häufige Fragen, BMF-Schreiben vom 15.10.2026, abgerufen am 23.10.2026

Diese Seite erklärt, was die Regel technisch verlangt, und nennt die allgemeine Rechtslage mit Quelle. Ob Ihre Rechnung steuerlich stimmt, etwa Steuersatz, Pflichtangaben und Vorsteuerabzug, beurteilt Ihr Steuerbüro. Das ist keine Steuerberatung.

Häufige Fragen.

Warum meldet eine ZUGFeRD-Rechnung BR-DE-15?

BR-DE-15 gehört zu den Regeln von XRechnung. ZUGFeRD hat dafür ein eigenes Profil XRECHNUNG, das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) nennt es Referenzprofil. Der XML-Teil einer solchen Rechnung trägt dieselbe Kennung wie eine XRechnung 3.0. Darum prüft unser Check ihn nach den Regeln von XRechnung, BR-DE-15 eingeschlossen. Eine ZUGFeRD-Rechnung im Profil EN 16931 prüft der Check nur nach den Regeln der Norm, dort kommt BR-DE-15 nicht.

Quellen: FeRD, häufige Fragen zu ZUGFeRD, Mustang-Projekt, Kennungen der ZUGFeRD-Profile, Prüfkonfiguration der KoSIT für XRechnung, 2026-08-31, abgerufen am 23.10.2026

Ist die Käuferreferenz dasselbe wie die Leitweg-ID?

Bei Rechnungen an die Bundesverwaltung ja. Dort steht die Leitweg-ID in der XRechnung im Feld Käuferreferenz (BT-10), und der Auftraggeber teilt sie bei der Bestellung mit. Das Portal des Bundes bittet darum, nur diese Nummer zu verwenden, auch wenn es selbst ein Verzeichnis der Leitweg-IDs führt. Eine eigene Leitweg-ID brauchen Unternehmen nicht, sie dient nur zum Adressieren von Empfängern in der Bundesverwaltung. Was bei einer Firma in das Feld gehört, sagt Ihnen Ihr Kunde.

Quelle: e-rechnung-bund.de, häufige Fragen, abgerufen am 23.10.2026

Prüft der Check, ob die Leitweg-ID stimmt?

Nein. BR-DE-15 fragt nur, ob im Feld etwas steht, das nicht bloß aus Leerzeichen besteht. Ob die Nummer zur Behörde gehört, kann der Check nicht wissen. Lehnt die Rechnungseingangsplattform des Bundes eine Leitweg-ID ab, nennen ihre häufigen Fragen als Ursachen etwa falsch gesetzte Bindestriche oder Leerzeichen vor und hinter der Nummer. Ich würde die Leitweg-ID darum aus der Bestellung kopieren, statt sie abzutippen.

Quellen: Regelwerk von XRechnung (KoSIT), Version 2.6.0, für UBL, e-rechnung-bund.de, häufige Fragen, abgerufen am 23.10.2026

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Stand 02.11.2026, geprüft mit KoSIT-Validator 1.6.3, Konfiguration 2026-08-31 (XRechnung-Regeln 2.6.0, EN-16931-Regeln 1.3.16)