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BR-DE-TMP-32 weist auf ein fehlendes Leistungsdatum hin.

BR-DE-TMP-32 ist eine Regel aus dem Regelwerk von XRechnung 3.0.2, das die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgibt. XRechnung empfiehlt, in der Rechnung das Liefer- oder Leistungsdatum anzugeben. Das Regelwerk von XRechnung stuft die Regel als Hinweis ein. Geben Sie das Lieferdatum oder einen Abrechnungszeitraum für die ganze Rechnung an.

Jannis Dietrich Stand: Informatikstudent an der Uni Ulm, baut gerade Yando auf

Code
BR-DE-TMP-32
Regelwerk
XRechnung 3.0.2, Regelwerk der KoSIT in Version 2.6.0
Stufe im Prüfbericht
Hinweis
Felder
Lieferdatum (BT-72), Abrechnungszeitraum (BG-14), Zeitraum je Position (BG-26)
Schreibweise der XML-Datei
UBL oder CII
Umsatzsteuer
eigener Satz zu diesem Code mit Quelle, im Abschnitt „Was das für die Umsatzsteuer heißt“

Was BR-DE-TMP-32 verlangt.

So steht die Meldung im Prüfbericht. Den Wortlaut gibt die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) im Regelwerk von XRechnung vor.

BR-DE-TMP-32 Stufe im Prüfbericht: Hinweis
[BR-DE-TMP-32] Eine Rechnung sollte zur Angabe des Liefer-/Leistungsdatums entweder BT-72 "Actual delivery date", BG-14 "Invoicing period" oder in jeder Rechnungsposition BG-26 "Invoice line period" enthalten.

Quelle: Regelwerk von XRechnung (KoSIT), Version 2.6.0, für UBL, abgerufen am 23.10.2026

XRechnung empfiehlt, in der Rechnung das Liefer- oder Leistungsdatum anzugeben. Dafür genügt eine dieser Angaben: das Lieferdatum (BT-72), ein Abrechnungszeitraum für die ganze Rechnung (BG-14) oder ein Zeitraum in jeder Position (BG-26). Das Regelwerk von XRechnung stuft die Regel als Hinweis ein.

Die Rechnung nennt weder ein Lieferdatum noch einen Abrechnungszeitraum. Der Hinweis erscheint auch, wenn nur ein Teil der Positionen einen Zeitraum hat, etwa wenn die Position für Versandkosten keinen trägt.

BR-DE-TMP-32 beheben.

Geben Sie das Lieferdatum oder einen Abrechnungszeitraum für die ganze Rechnung an. Arbeiten Sie mit Zeiträumen je Position, braucht jede Position einen, auch Nebenposten wie Versand.

Lexware Office

In Lexware Office steht das Datum beim Schreiben der Rechnung unter Kundenangaben im Feld „Lieferdatum“. Dort stellen Sie auf „Leistungszeitraum“ mit Start- und Enddatum um, für einen einzelnen Tag auf „Leistungsdatum“. Für E-Rechnungen bittet der Hersteller um den Leistungszeitraum, nicht um den Lieferzeitraum.

Quelle: Hilfe von Lexware Office, abgerufen am 23.10.2026

sevdesk

Die Rechnungsmaske von sevdesk hat ein Feld „Lieferdatum“. Soll es bei jeder neuen Rechnung gefüllt sein, schalten Sie im Hauptmenü unter „Einstellungen“, „System“ und „Aufträge & Rechnungen“ die Option „Lieferdatum automatisch setzen“ ein. Welches Datum sevdesk dann einträgt, steht in der Hilfe nicht; prüfen Sie es vor dem Versand.

Quelle: Hilfe von sevdesk, abgerufen am 23.10.2026

DATEV

In DATEV Auftragswesen next tragen Sie das Datum beim Bearbeiten der Rechnung ins Feld „Liefer- & Leistungsdatum“ ein. Ein Klick auf das zugehörige Symbol schaltet das Feld auf „Liefer- & Leistungszeitraum“ um, dann geben Sie einen Zeitraum an. Ohne Wert in diesem Feld speichert Auftragswesen next die Rechnung nach der DATEV-Hilfe nicht.

Quelle: DATEV-Hilfe, Dok.-Nr. 1020146, abgerufen am 23.10.2026

Produktnamen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber. Wir sind kein Partner dieser Hersteller.

Beispiel aus einer Testrechnung.

Den maschinenlesbaren Teil einer E-Rechnung, die XML-Datei, gibt es in zwei Schreibweisen: UBL und CII. Eine UBL-Datei beginnt mit Invoice oder CreditNote, eine CII-Datei mit CrossIndustryInvoice. Auch ZUGFeRD steckt eine CII-Datei in die PDF.

Hier zeigt schon die Vorlage selbst den Hinweis. Die Rechnung 01.01a aus der Testsuite der KoSIT für XRechnung (Lizenz Apache-2.0, Stand 2026-08-31) rechnet ein Zeitschriften-Abo ab. Die Position für die Zeitschrift hat einen Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016, die Position „Porto + Versandkosten“ hat keinen. Ein Lieferdatum oder einen Zeitraum für die ganze Rechnung nennt sie auch nicht, also meldet der Prüfer BR-DE-TMP-32.

Mit Hinweis: die Position ohne ZeitraumUBL
<cac:InvoiceLine>
    <cbc:ID>Porto + Versandkosten</cbc:ID>
    <cbc:InvoicedQuantity unitCode="XPP">1</cbc:InvoicedQuantity>
    <cbc:LineExtensionAmount currencyID="EUR">26.07</cbc:LineExtensionAmount>
    <cac:Item>
Ohne Hinweis: Zeitraum auch in dieser PositionUBL
<cac:InvoiceLine>
    <cbc:ID>Porto + Versandkosten</cbc:ID>
    <cbc:InvoicedQuantity unitCode="XPP">1</cbc:InvoicedQuantity>
    <cbc:LineExtensionAmount currencyID="EUR">26.07</cbc:LineExtensionAmount>
    <cac:InvoicePeriod>
        <cbc:StartDate>2016-01-01</cbc:StartDate>
        <cbc:EndDate>2016-12-31</cbc:EndDate>
    </cac:InvoicePeriod>
    <cac:Item>

In unserer Testdatei hat auch die Position „Porto + Versandkosten“ den Zeitraum der Zeitschrift. Damit hat jede Position einen Zeitraum (BG-26), und für diese Fassung meldete der Prüfer am 23.10.2026 nichts mehr, auch keinen anderen Hinweis.

Was das für die Umsatzsteuer heißt.

Diese Regeln gehören zum Regelwerk von XRechnung und gehen über die Norm EN 16931 hinaus. Umsatzsteuerlich ist jedes Format zulässig, das dieser Norm entspricht (Abschnitt 14.1 Abs. 11 UStAE). Welches davon gilt, vereinbaren Sie mit Ihrem Kunden oder Lieferanten (Abs. 12). Ein Inhaltsfehler im Sinne des Bundesfinanzministeriums (BMF) kommt nur in Frage, wenn ein Regelfehler eine umsatzsteuerliche Pflichtangabe betrifft (BMF-Schreiben vom 15.10.2026, Rn. 22). Ob das auf Ihre Rechnung zutrifft, beurteilt Ihr Steuerbüro. Für Rechnungen an Behörden und andere öffentliche Auftraggeber gelten neben dem Umsatzsteuergesetz weitere Vorschriften, etwa die E-Rechnungsverordnung des Bundes (Rn. 24 und 25).

Quellen: BMF-Schreiben vom 15.10.2025, BMF-Schreiben vom 15.10.2026, abgerufen am 23.10.2026

Den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung nennt § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG als Pflichtangabe einer Rechnung. Die Zuordnungstabelle der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) und des Forums elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) ordnet ihn den Angaben BT-72, BG-14 und BG-26 zu. Das Bundesfinanzministerium (BMF) empfiehlt, diese Tabelle den Angaben in einer E-Rechnung zugrunde zu legen (BMF-Schreiben vom 15.10.2026, Rn. 8 und 9). Alle Pflichtangaben gehören laut BMF in den maschinenlesbaren Teil der E-Rechnung (BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Rn. 35).

Quellen: BMF-Schreiben vom 15.10.2026, KoSIT und FeRD, Zuordnung der Pflichtangaben, BMF-Schreiben vom 15.10.2025, abgerufen am 23.10.2026

Diese Seite erklärt, was die Regel technisch verlangt, und nennt die allgemeine Rechtslage mit Quelle. Ob Ihre Rechnung steuerlich stimmt, etwa Steuersatz, Pflichtangaben und Vorsteuerabzug, beurteilt Ihr Steuerbüro. Das ist keine Steuerberatung.

Häufige Fragen.

In welchem Feld steht das Leistungsdatum in der XRechnung?

In Lexware Office, sevdesk und DATEV heißt das Feld Lieferdatum oder Liefer- und Leistungsdatum; wo es steht, lesen Sie weiter oben. In der Datei zählt für BR-DE-TMP-32 eine von drei Angaben. Das Lieferdatum (BT-72) steht in UBL im Eintrag cbc:ActualDeliveryDate unter cac:Delivery. Ein Abrechnungszeitraum für die ganze Rechnung (BG-14) steht in cac:InvoicePeriod direkt unter der Rechnung, ein Zeitraum je Position (BG-26) in cac:InvoicePeriod innerhalb der Position. In CII heißen die Einträge ram:OccurrenceDateTime unter ram:ActualDeliverySupplyChainEvent und ram:BillingSpecifiedPeriod.

Quellen: Regelwerk von XRechnung (KoSIT), Version 2.6.0, für UBL, Regelwerk von XRechnung (KoSIT), Version 2.6.0, für CII, abgerufen am 23.10.2026

Reicht ein Lieferdatum, oder braucht die Regel einen Zeitraum?

Ihr genügt jede der drei Angaben. Die Regel prüft nur, ob eine davon in der Datei steht, und vergleicht das Datum mit nichts. Zeiträume je Position zählen allerdings nur, wenn jede Position einen hat. Welches Datum für Ihre Leistung das richtige ist, klärt Ihr Steuerbüro.

Quelle: Regelwerk von XRechnung (KoSIT), Version 2.6.0, für UBL, abgerufen am 23.10.2026

Gilt BR-DE-TMP-32 auch für ZUGFeRD?

Für ZUGFeRD im Profil XRECHNUNG ja, denn dessen XML-Teil trägt die Kennung von XRechnung 3.0. Eine Rechnung im Profil EN 16931 prüft unser Check nur nach den Regeln der Norm, und dort gibt es diesen Hinweis nicht. Für die Rechnung 01.01a in CII meldet der Prüfer BR-DE-TMP-32. Für dieselbe Datei mit der Kennung des Profils EN 16931 meldet er nichts.

Quellen: FeRD, häufige Fragen zu ZUGFeRD, Mustang-Projekt, Kennungen der ZUGFeRD-Profile, abgerufen am 23.10.2026

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