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BR-DE-16 meldet, dass Steuernummer und USt-IdNr. fehlen.

BR-DE-16 ist eine Regel aus dem Regelwerk von XRechnung 3.0.2, das die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgibt. Die Regel greift, sobald eine Position, ein Nachlass oder ein Zuschlag eine der Umsatzsteuerkategorien S, Z, E, AE, K, G, L oder M trägt. Dann verlangt XRechnung eine Steuerangabe des Verkäufers, also des Unternehmens, das die Rechnung stellt. Tragen Sie in den Firmendaten des Verkäufers die Umsatzsteuer-ID oder die Steuernummer ein.

Jannis Dietrich Stand: Informatikstudent an der Uni Ulm, baut gerade Yando auf

Code
BR-DE-16
Regelwerk
XRechnung 3.0.2, Regelwerk der KoSIT in Version 2.6.0
Stufe im Prüfbericht
Fehler
Felder
USt-IdNr. (BT-31), Steuernummer (BT-32), Steuervertreter (BG-11)
Schreibweise der XML-Datei
UBL oder CII
Umsatzsteuer
eigener Satz zu diesem Code mit Quelle, im Abschnitt „Was das für die Umsatzsteuer heißt“

Was BR-DE-16 verlangt.

So steht die Meldung im Prüfbericht. Den Wortlaut gibt die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) im Regelwerk von XRechnung vor.

BR-DE-16 Stufe im Prüfbericht: Fehler
[BR-DE-16] Wenn in einer Rechnung die Steuercodes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet werden, muss mindestens eines der Elemente "Seller VAT identifier" (BT-31), "Seller tax registration identifier" (BT-32) oder "SELLER TAX REPRESENTATIVE PARTY" (BG-11) übermittelt werden.

Quelle: Regelwerk von XRechnung (KoSIT), Version 2.6.0, für UBL, abgerufen am 23.10.2026

Die Regel greift, sobald eine Position, ein Nachlass oder ein Zuschlag eine der Umsatzsteuerkategorien S, Z, E, AE, K, G, L oder M trägt. Dann verlangt XRechnung eine Steuerangabe des Verkäufers, also des Unternehmens, das die Rechnung stellt. In der Rechnung muss seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (BT-31), seine Steuernummer (BT-32) oder sein Steuervertreter (BG-11) stehen. S steht für Umsätze mit einem Steuersatz über null, AE für die Steuerschuld des Käufers („Reverse charge“).

In den Firmendaten des Rechnungsprogramms fehlen Steuernummer und Umsatzsteuer-ID, oder das Programm überträgt sie nicht in die Datei. Tragen Positionen die Kategorie S, meldet der Check dieselbe Lücke zusätzlich unter BR-S-02, einer Regel der Norm EN 16931.

BR-DE-16 beheben.

Tragen Sie in den Firmendaten des Verkäufers die Umsatzsteuer-ID oder die Steuernummer ein. Sehen Sie in der nächsten Datei nach, ob die Nummer dort ankommt. Hat der Verkäufer einen Steuervertreter, genügen der Regel dessen Angaben (BG-11).

Lexware Office

In Lexware Office tragen Sie Ihre Steuernummer, Ihre Umsatzsteuer-ID oder beide unter Einstellungen (Zahnrad), Allgemeine Einstellungen ein. Lexware nennt eine der beiden Nummern als Voraussetzung für E-Rechnungen.

Quelle: Hilfe von Lexware Office, abgerufen am 23.10.2026

sevdesk

Ihre Umsatzsteuer-ID und Ihre Steuernummer tragen Sie in sevdesk im Hauptmenü unter „Einstellungen“ und „Unternehmen“ im Bereich „Buchhaltung & Steuern“ ein.

Quelle: Hilfe von sevdesk, abgerufen am 23.10.2026

DATEV

DATEV Auftragswesen next nimmt Umsatzsteuer-ID und Steuernummer Ihres Unternehmens aus der Konfiguration. Öffnen Sie dort den Punkt E-Rechnung, tragen Sie unter „Angaben zu Ihrem Unternehmen“ eine der beiden Nummern ein und klicken Sie auf Speichern. Fehlen beide, stellt Auftragswesen next nach Angaben von DATEV keine Rechnung fertig und meldet „Mangelhafte Angaben“. In DATEV Auftragswesen am PC steht die Steuernummer unter Stammdaten, Unternehmensdaten, „Unternehmen/Vereinigung“ auf der Registerkarte Finanzamt (Dok.-Nr. 1048539).

Quelle: DATEV-Hilfe, Dok.-Nr. 1036736, abgerufen am 23.10.2026

Produktnamen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber. Wir sind kein Partner dieser Hersteller.

Beispiel aus einer Testrechnung.

Den maschinenlesbaren Teil einer E-Rechnung, die XML-Datei, gibt es in zwei Schreibweisen: UBL und CII. Eine UBL-Datei beginnt mit Invoice oder CreditNote, eine CII-Datei mit CrossIndustryInvoice. Auch ZUGFeRD steckt eine CII-Datei in die PDF.

Unsere Testrechnung ist eine Abwandlung der Rechnung 01.01a aus der Testsuite der KoSIT für XRechnung (Lizenz Apache-2.0, Stand 2026-08-31). Ihr fehlt der Block mit der USt-IdNr. des Verkäufers.

Mit FehlerUBL
</cac:PostalAddress>
<cac:PartyLegalEntity>
Behoben, wie in der VorlageUBL
</cac:PostalAddress>
<cac:PartyTaxScheme>
    <cbc:CompanyID>DE 123456789</cbc:CompanyID>
    <cac:TaxScheme>
        <cbc:ID>VAT</cbc:ID>
    </cac:TaxScheme>
</cac:PartyTaxScheme>
<cac:PartyLegalEntity>

In der Vorlage steht dort die USt-IdNr. des Verkäufers, ein Musterwert der KoSIT. Beide Positionen der Rechnung tragen die Kategorie S mit 7 % Umsatzsteuer. Ohne den Block meldete der Prüfer am 23.10.2026 BR-DE-16. Dazu kam BR-S-02, eine Regel der Norm EN 16931, die bei der Kategorie S fast dasselbe verlangt.

Was das für die Umsatzsteuer heißt.

Diese Regeln gehören zum Regelwerk von XRechnung und gehen über die Norm EN 16931 hinaus. Umsatzsteuerlich ist jedes Format zulässig, das dieser Norm entspricht (Abschnitt 14.1 Abs. 11 UStAE). Welches davon gilt, vereinbaren Sie mit Ihrem Kunden oder Lieferanten (Abs. 12). Ein Inhaltsfehler im Sinne des Bundesfinanzministeriums (BMF) kommt nur in Frage, wenn ein Regelfehler eine umsatzsteuerliche Pflichtangabe betrifft (BMF-Schreiben vom 15.10.2026, Rn. 22). Ob das auf Ihre Rechnung zutrifft, beurteilt Ihr Steuerbüro. Für Rechnungen an Behörden und andere öffentliche Auftraggeber gelten neben dem Umsatzsteuergesetz weitere Vorschriften, etwa die E-Rechnungsverordnung des Bundes (Rn. 24 und 25).

Quellen: BMF-Schreiben vom 15.10.2025, BMF-Schreiben vom 15.10.2026, abgerufen am 23.10.2026

Die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des leistenden Unternehmers nennt § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG als Pflichtangabe einer Rechnung. Die Zuordnungstabelle der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) und des Forums elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) ordnet sie den Feldern BT-31 und BT-32 zu. Das Bundesfinanzministerium empfiehlt, diese Tabelle den Angaben in einer E-Rechnung zugrunde zu legen (BMF-Schreiben vom 15.10.2026, Rn. 8 und 9).

Quellen: BMF-Schreiben vom 15.10.2026, KoSIT und FeRD, Zuordnung der Pflichtangaben, abgerufen am 23.10.2026

Diese Seite erklärt, was die Regel technisch verlangt, und nennt die allgemeine Rechtslage mit Quelle. Ob Ihre Rechnung steuerlich stimmt, etwa Steuersatz, Pflichtangaben und Vorsteuerabzug, beurteilt Ihr Steuerbüro. Das ist keine Steuerberatung.

Häufige Fragen.

Geht eine XRechnung ohne Umsatzsteuer-ID?

Für BR-DE-16 ja, wenn stattdessen die Steuernummer oder ein Steuervertreter in der Datei steht. Die Regel greift außerdem nur bei den Kategorien S, Z, E, AE, K, G, L und M. Trägt keine Position, kein Nachlass und kein Zuschlag eine davon, meldet sie nichts. Ihr Rechnungsprogramm kann trotzdem mehr verlangen, sevdesk etwa nennt in seiner Hilfe die Umsatzsteuer-ID als Voraussetzung für E-Rechnungen. Welche Nummer auf Ihre Rechnung gehört, klärt Ihr Steuerbüro.

Quellen: Regelwerk von XRechnung (KoSIT), Version 2.6.0, für UBL, Hilfe von sevdesk, abgerufen am 23.10.2026

Wo steht die Steuernummer in der XRechnung?

In UBL stehen USt-IdNr. und Steuernummer beide im Block cac:PartyTaxScheme des Verkäufers, im Eintrag cbc:CompanyID. In CII stehen sie in ram:SpecifiedTaxRegistration beim Verkäufer, mit dem Kennzeichen VA für die USt-IdNr. und FC für die Steuernummer. BR-DE-16 meldet nichts mehr, sobald dort eine Nummer steht, die nicht leer ist. In Ihrem Rechnungsprogramm tragen Sie die Nummer in den Firmendaten ein, wie weiter oben beschrieben.

Quellen: Regelwerk von XRechnung (KoSIT), Version 2.6.0, für UBL, Regelwerk von XRechnung (KoSIT), Version 2.6.0, für CII, abgerufen am 23.10.2026

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Stand 02.11.2026, geprüft mit KoSIT-Validator 1.6.3, Konfiguration 2026-08-31 (XRechnung-Regeln 2.6.0, EN-16931-Regeln 1.3.16)